Wasserrecht der ehemaligen DDR
Im Gegensatz zur "alten" Bundesrepublik, wo das 1959 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz bis heute in seinen Grundzügen beibehalten und lediglich durch Novellen immer wieder an neue Entwicklungen angepasst wurde, warf die DDR mit dem Wassergesetz von 1982 die gesetzlichen Regelungen von 1963 komplett über Bord. Der wichtigste Grund hierfür dürfte darin zu suchen sein, dass das Wassergesetz von 1963 in Bezug auf den Gewässerschutz einige regelrecht revolutionäre Passagen enthielt, die in der Praxis leider nicht vollzogen wurden. Ein Beispiel hierfür ist die Forderung, wonach die "Entnahme von Brauchwasser aus Wasserläufen durch abwassererzeugende Industriebetriebe ... unterhalb der Abwassereinleitung zu erfolgen" hat (§3 Abs. 2, Buchstabe c des Wassergesetzes von 1963).