Olaf Sterger

Buchtipp (Kritiken)

"150 Jahre Gewässerschutz in Deutschland" - Kritiken

Nachfolgend einige Auszüge aus Kritiken des empfohlenen Buchs.

Dr. Klaus Melsheimer (in WWT, Heft 3/2022, S. 56):

„… Mit diesem vorzüglichen Kompendium liegt eine Gesamtdarstellung aller Bereiche der letzten anderthalb Jahrhunderte vor, schwerpunktmäßig insbesondere der letzten 60 Jahre, die in ihrer Art bisher kein gleichwertiges Äquivalent aufweist. Jedem, der mit Fragen der Entwicklung der Wasserwirtschaft – auf welchem Gebiet auch immer – befasst ist, sei dieses Werk ausdrücklich empfohlen.“

Ministerialrat a.D. Dr. Konrad Berendes, Bonn (Buchbesprechung für die ZfW):

„…die Autoren (positionieren sich) im natürlichen Spannungsverhältnis der Interessen von Gewässerschützern und Gewässernutzern als engagierte Gewässerschützer. Dies liegt schon in ihrer Profession begründet, die sie als in Theorie und Praxis der Wasserwirtschaft ausgewiesene Experten befähigt, ein Werk abzuliefern, in dem sie alle relevanten Fragestellungen des Gewässerschutzes unter angemessener Einbeziehung der zu berücksichtigenden Aspekte – naturwissenschaftliche, technische, rechtliche, ökonomische und politische – sachbezogen und ausgewogen abarbeiten. Positiv hervorzuheben ist zudem, dass die Autoren ihr im Rahmen ihrer Managementfunktionen reichlich gesammeltes Hintergrundwissen in die Analysen einfließen lassen. Wer in dem handlichen Buch liest, erfährt analog einem chronologisch aufgebauten Leitfaden, was den Gewässerschutz in seiner Komplexität ausmacht und wie er, gesteuert durch verschiedenartige und vielschichtige Normen, funktioniert. Insofern spricht das Werk alle an, die sich kompakt und gut verständlich grundlegend über den Gewässerschutz informieren wollen. Eine Schlussbemerkung speziell aus juristischer Sicht: Die fundierten Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen des Gewässerschutzes, die einen breiten Raum einnehmen, geben keinen Anlass, kritisch zu fragen, warum im Autorenteam kein Wasserjurist mitgewirkt hat.“

Regierungsdirektor Dr. Thomas Ormond, Frankfurt a.M. (in Recht der Natur – Schnellbrief 227, Juli/August 2021, S. 51):

„…Die Differenzierung nach west- und ostdeutschen Verhältnissen bestimmt wesentlich die historische Rückschau der Autoren. Während die Vorgeschichte und die ersten 80 Jahre des betrachteten Zeitraums gerade mal 30 Seiten im Buch ausmachen, wird der „Gewässerschutz in der BRD" auf 100 Seiten detailliert nachgezeichnet und der Gewässerschutz in der DDR auf den folgenden 70 Seiten. Die Darstellung der westdeutschen Rechtsentwicklung beginnt mit dem Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 und den ,,grundlegenden Prinzipien der Gewässerschutzpolitik", wobei neben dem Verursacher- und Vorsorgeprinzip auch das Kooperationsprinzip und ein „Verantwortungsprinzip" als gleichrangig angesehen werden. Danach geht es um das Wasserhaushaltsgesetz und seine diversen Novellen, das Abwasserabgabengesetz und rechtliche Regelungen ausgewählter Bereiche, mit Schwerpunkt auf der Abwasserbehandlung und dem anlagenbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. An die juristische Perspektive schließt ein empirischer Überblick über die Zustandsentwicklung der Fließgewässer zwischen 1967 und 2015 an, illustriert durch Gewässergütekarten. Der Sandoz-Schadensfall von 1986 wird historisch als ein Wendepunkt der deutschen und europäischen Gewässerschutzpolitik wahrgenommen. Der für das Wasserrecht zentrale Paradigmenwechsel erfolgte aber dann mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU von 2000, mit der auch der innereuropäische Strategiekonflikt zwischen Immissions- und Emissionsprinzip zugunsten eines kombinierten, ganzheitlichen Ansatzes aufgelöst wurde…“

Dr. Erik Mauch, Dinkelscherben (in Lauterbornia Heft 88):

„Das Buch zeichnet die Entwicklungen des Wasserrechts in Deutschland nach vor dem Hintergrund des qualitativen Zustands der Gewässer und seiner fortschreitenden Verbesserung bis heute und im Kontext mit der technischen und wissenschaftlichen Entwicklung. Der Hauptteil behandelt die Situation unter der Herrschaft des Wasserhaushaltsgesetzes, verkündet 1957 und seit 1960 in Kraft, zunächst in Westdeutschland, dann seit 1990 in Gesamtdeutschland. Vorangestellt ist ein kurzer historischer Rückblick, ein dritter Teil widmet sich dem Gewässerschutz in der DDR bis zum Ende 1990…
… Ausführlich (zum ersten Mal?) dargestellt wird von einem der Autoren, ein Augenzeuge, die Entwicklung des Gewässerschutzes in der DDR. Sie war bestimmt vom Vorrang der industriellen Produktion verbunden mit der zunehmenden administrativen Zentralisierung. Am Ende der DDR war der Zustand vieler Gewässer, vor allem in den industriellen Ballungsgebieten, katastrophal. Die Arbeit der Fachkollegen in der DDR war, soweit publiziert, auch in Westdeutschland bekannt und geschätzt, aber die Kollegen standen auf verlorenem Posten. Inzwischen hat sich der Gütezustand der Fließgewässer in den neuen Bundesländern entscheidend verbessert durch konsequente Abwasserreinigung, vor allem aber durch die Deindustrialisierung im Gefolge der Abwicklung des DDR-Vermögens (Treuhand).
Abschließend lenken die Autoren den Blick auf die Aufgaben der Zukunft: Grundwasserschutz, thermische Belastung der Gewässer, dynamische Regelungen nach der Immissions-Situation(!), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, weitergehende Abwasserreinigung, Verbesserung der Energieeffizienz der Abwasserbehandlungsanlagen, Mischwasserentlastungen (das Problem der alten Regenüberläufe) und weitere Punkte. Das Resümee schließt: "Erneut beweist sich, dass ein blindes Vertrauen in die Marktkräfte - verbunden mit dem Abbau des Staates - insbesondere in der Daseinsfürsorge ins Abseits führt. Wer sich darauf verlässt, dass es die Märkte am Ende richten, erlaubt einigen wenigen, sich auf Kosten der Allgemeinheit, der Umwelt und Gesundheit zu bereichern…"


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